Arbeitsbiografie- / Vitalitätssparen Zurück
Ab dem 1. Januar 2012 steht die sogenannte Lebenslaufregelung[1] - im Deutschen etwa mit Arbeitsbiografiesparen zu übersetzen - für neue Sparer nicht mehr zur Verfügung. Die bestehenden Sparer können unter bestimmten Konditionen auch 2012 noch Beiträge einzahlen. Für diese Sparer gelten die folgenden Übergangsansprüche:
- Falls Ihr Mitarbeiter am 31. Dezember 2011 ein Sparguthaben von über 3.000 € besitzt (einschließlich der (Zinses-)Zinsen für 2011, die 2012 gutgeschrieben werden), kann er unter den heute geltenden Bedingungen bei der Lebenslaufregelung weitersparen. Wenn Ihr Mitarbeiter weiterspart, baut er ab 2012 keine Steuerabzüge im Rahmen der Lebenslaufregelung, die sogenannten Lebenslaufrabatt über die Einlage mehr auf.
- Wenn Ihr Mitarbeiter am 31. Dezember 2011 ein Sparguthaben von unter 3.000 € besitzt (einschließlich der (Zinses-)Zinsen für 2011, die 2012 gutgeschrieben werden), ist er von der weiteren Teilnahme an der Lebenslaufregelung ausgeschlossen. Er darf das Guthaben 2012 zu Urlaubszwecken verwenden. In diesem Falle bezahlt er über das Guthaben Lohnsteuer und die einkommensabhängige `ZVW-Prämie` (ist: gesetzliche Krankenversicherung). Der Arbeitnehmer kann sich jedoch auch dafür entscheiden, sein Sparguthaben für 2013 unversteuert in die neue gesetzliche Regelung `Vitaliteitsparen[2]` einzuzahlen. Entscheidet sich Ihr Mitarbeiter gegen diese Möglichkeit, dann muss er Lohnsteuer und einkommensabhängige ZVW-Prämie über das Lebenslaufsparguthaben entrichten, das er am 31. Dezember 2013 auf dem Konto hat.
Am 1. Januar 2013 wird eine neue Sparform eingeführt, das sogenannte `Vitaliteit sparen`, mit dem Arbeitnehmer sparen können, z. B. für unbezahlten Urlaub. In dieser Sparform darf ein Arbeitnehmer jährlich bis zu 5.000 € steuerlich absetzbar einzahlen, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €. Ausführlichere Informationen hierzu werden im Laufe des kommenden Jahres verfügbar.
[1] steuerlich begünstigtes Ansparen eines Ersatzeinkommens für Zeiten von unbezahlten Urlaub (Sabbatical, Mutterschaftsurlaub, Frühverrentung)
[2] Diese ersetzt die bisherige gesetzliche Regelung des steuerbegünstigten Arbeitnehmersparens.
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