Lohnbuchhaltung dem niederländischen Recht entsprechend
ROZA führt die Lohnbuchhaltung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter das niederländische Recht fallen durch. Als erfahrener Spezialist im Lohnbuchhaltung bereich verfügen wir über alle dazu notwendigen Kenntnisse.
Unsere Dienstleistung für Sie, als deutsches Unternehmen, ist sehr umfassend. Neben der Verarbeitung Ihrer gesamten Lohnbuchhaltung, besteht auch die Möglichkeit, der vollständige Zahlungsverkehr über uns verlaufen zu lassen. Dies beinhaltet, dass Sie einmal monatlich (nach Angabe) die gesamten Lohnkosten auf ein Treuhandkonto von ROZA überweisen. Anschließend leiten wir die jeweiligen Beträge direkt an Ihre Mitarbeiter, an das Finanzamt, an die Versicherungsgesellschaft und an eventuelle sonstige Instanzen weiter.
ROZA gehört zu den größten Büros, die Lohn- und Gehaltsverarbeitung anbieten an grenzüberschreitenden Firmen.
Weiter ist ROZA Ihrer Anspechpartner für alle sich ergebenden Fragen, bzw. Meldungen. Daneben erledigen wir die Beantragung Ihrer Lohnsteuernummer, die Einreichung der monatlichen Lohnsteuererklärung, den Abschluss Ihres Arbovertrags* (Arbo = Instanz die während der Krankheit die Kontrolle ausübt), die Abwicklung Ihrer Krank- und Arbeitsfähigkeitsmeldungen, die Erstellung einer Arbeitgebererklärung, die Beratung und Darlegung von Arbeitsbedingungen, die Salary Split- Anwendung und das Anfragen von Angeboten für eine Renten- und/oder Krankheitsgeldversicherung.
Artikel: Die neue Arbeitskostenregelung
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